ESG
Vom Kann- zum Muss-Thema
Mit der Umsetzung der EU-Verordnung zur ESG-Berichtspflicht (CSRD) in diesem Jahr wird ein umfassendes ESG-Reporting zur Pflicht.
Davon sind konkret Großunternehmen mit über 500 Mitarbeitern und in den kommenden Jahren auch große Kapitalgesellschaften und kapitalmarktorientierte Unternehmen betroffen.
Über Lieferketten und Vorgaben der Kapitalbeschaffung sind perspektivisch auch Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu den berichtspflichtigen Unternehmen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einbezogen. Wie weit diese Verkettungen reichen, ist derzeit noch nicht final abzusehen.
In jedem Fall gilt: Ohne digitale Tools lassen sich die verschiedenen Regularien nicht umsetzen.
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben oder einem freiwilligen Reporting.
Die erforderlichen Analysen bereitet unsere Software aus den gewonnenen Rohdaten strukturiert auf.