„Wie Facility-Management kritische Infrastruktur schützt“

Ein Lünendonk-Whitepaper zu KRITIS und Resilienz gibt versiert Auskunft.

Welche konkreten Auswirkungen hat das KRITIS-Dachgesetz auf Betreiber kritischer Infrastrukturen? Und welche Folgen lassen sich aus dem gesetzlichen Rahmen und seinen neuen Pflichten für die betroffenen Unternehmen, für ihre Verantwortlichen im Facility-Management oder für Facility-Serviceanbieter daraus ableiten? Mit einem Whitepaper hat dazu die Lünendonk & Hossenfelder GmbH in Zusammenarbeit mit der Strabag Property and Facility Services GmbH wesentliche Erkenntnisse zusammengetragen. Und ARCHIBUS-Consulting unterstützt KRITIS-Organisationen bei der Umstellung auf ein KRITIS-konformes Facility-Management und der richtigen Auswahl sowie dem qualifizierten Einsatz von IT bis hin zum Digitalen Zwilling. 

Zum Rechtsrahmen des KRITIS-Dachgesetz heißt es im Whitepaper zusammenfassend: „Mit der Einstufung als kritische Infrastruktur verbindet das Gesetz einen Katalog von Verpflichtungen. Den Auftakt bildet die Registrierung beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Anschließend müssen KRITIS-Unternehmen mindestens alle vier Jahre eine umfassende Risikoanalyse durchführen (§ 12), darauf aufbauend wirksame Resilienzmaßnahmen ergreifen und diese in einem verbindlichen Plan dokumentieren (§ 13). Das gesetzliche Rahmenwerk umfasst ebenfalls eine aktive Meldepflicht für Störfälle. Unternehmen, die unter das KRITIS-Dachgesetz fallen, müssen jeden relevanten Vorfall umgehend, spätestens nach 24 Stunden, dem BBK melden, gefolgt von einem umfassenden Analysebericht innerhalb eines Monats (§ 18).“

KRITIS-Dachgesetz verschärft die Anforderungen an FM und IT

Im Whitepaper heben die Autoren des Weiteren hervor: „Das KRITIS-Dachgesetz verschärft die Anforderungen an den Betrieb kritischer Infrastrukturen. Die Geschäftsführungen der KRITIS-Unternehmen tragen die Verantwortung dafür, dass Gebäude, Anlagen und technische Infrastruktur auch unter außergewöhnlichen Belastungsbedingungen funktionsfähig bleiben. Das Facility Management wird zum operativen Kern dieser Verantwortung.“

Und weiter wird betont: Zur klassischen Betreiberverantwortung gehöre die Steuerung von Risiken, die von einer Immobilie ausgingen. In der Praxis würden Betreiberpflichten wie die Verkehrssicherung, der Brandschutz oder die Prüfung elektrischer Anlagen häufig an Facility-Service-Anbieter delegiert. Durch das KRITIS-Dachgesetz würde die Betreiberverantwortung auf ein neues Niveau gehoben.

So käme zu den bisherigen Aufgaben, die physische Sicherheit im und um das Gebäude zu gewährleisten, nun die strategische Pflicht hinzu, dessen gesellschaftliche Funktion zu sichern – kontinuierlich und unter allen Umständen.

Um diese hohe Anforderung zu erfüllen, verpflichte das Gesetz KRITIS-Unternehmen dazu, Risiken systematisch zu analysieren, Resilienzmaßnahmen zu planen und umzusetzen sowie deren Wirksamkeit gegenüber Behörden nachzuweisen. Physischer Schutz, Ausfallsicherheit technischer Systeme und ein funktionierendes Störungsmanagement seien dabei nicht mehr nur betriebliche Qualitätsziele, sondern gesetzlich geforderte Resilienzbausteine.

Diese neuen, komplexen Pflichten müssten KRITIS-Unternehmen in der bestehenden Praxis der Delegation berücksichtigen. Und je umfangreicher die Delegation der Betreiberpflichten, desto wichtiger sei ein belastbares Steuerungs- und Dokumentationssystem.

ARCHIBUS-Consulting für Business Continuity Management 

Wahre Resilienz beweist sich im Umgang mit dem Unvorhersehbaren. Das FM muss tief in das Business Continuity Management des Unternehmens integriert sein. Es geht darum, detaillierte Notfall- und Wiederanlaufpläne für Gebäude und Anlagen zu entwickeln. Hierbei müssen Kaskadeneffekte analysiert werden: Wenn die Stromversorgung zum Beispiel im Sektor „Siedlungsabfallentsorgung“ ausfällt, welche Auswirkungen hat dies auf die Logistikkette und die lokale Hygiene? Das FM muss priorisierte Instandsetzungsroutinen definieren, um nach einem Schadensereignis den Kernbetrieb in kürzester Zeit wiederherzustellen.

Aufbauend auf die Expertise des ARCHIBUS-Consultings etwa zu den Anforderungen aus der Betreiberverantwortung zum regelkonformen Gebäudebetrieb, zu Compliance- und Risikomanagement sowie zum Einsatz von Sensorik in Buildingsmart-Strategien werden KRITIS-Organisationen von ihr gezielt dabei unterstützt, Risiken zu erkennen, Sicherheitsmaßnahmen zu bewerten, Sicherheitskonzepte aufzubauen (IT und Organisation), Prüfungen und Audits vorzubereiten und Schulungskonzepte für Mitarbeitende zu erstellen.

Um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und Sicherheitsrisiken zu reduzieren, ist jedoch die richtige Auswahl beziehungsweise der qualifizierte Einsatz von IT bis hin zum Digitalen Zwilling bedeutend. Denn alle organisatorischen Maßnahmen bleiben zunächst wertlos, wenn sie nicht auf einer manipulationssicheren, aktuellen und jederzeit nachweisfähigen Datenbasis stehen.

 

Quellen:

KRITIS-konformes FM, Consulting by eFM und ARCHIBUS >>  https://archibus.de/consulting/kritis-konformes-fm/

Whitepaper von Jörg Hossenfelder, Geschäftsführender Gesellschafter, und Stefan Schubert, Consultant, beide Lünendonk & Hossenfelder GmbH, in Zusammenarbeit mit der Strabag Property and Facility Services GmbH. Zum kostenfreien Download >> https://www.luenendonk.de/produkt/luenendonk-whitepaper-kritis-resilienz-by-partnership-wie-facility-management-kritische-infrastruktur-schuetzt/

ARCHIBUS-Blogbeitrag: „Facility-Management avanciert zum operativen Kern kritischer Infrastruktur“ >> https://archibus.de/facility-management-avanciert-zum-operativen-kern-kritischer-infrastruktur/

Bildnachweis: Lünendonk & Hossenfelder GmbH

Beitrag teilen